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AGB´s und Hausordnung 


 

1. Geltung der Bedingungen 

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit oben genannten Pension abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale des AGB-Gesetzes erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden.


 

2. Abschluss des Gastaufnahmevertrages

Maßgeblich ist die jeweils gültige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen. Im übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend. Der Gastaufnahmevertrag (Reservierungsbestätigung) kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Bei Pensionsübernachtungen ist der Gastaufnahmevertrag abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war, bereitgestellt worden ist. Der vertrag kommt durch die Annahme des Vertrages des Kunden durch die Storchenklause Linum zustande. Der Storchenklause Linum steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Vertragspartner sind die Storchenklause Linum und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Storchenklause Linum gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag, sofern der Storchenklause Linum eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Reservierung

Werden Zimmer reserviert, sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann oben genannte Pension ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Zimmer und Leistung frei verfügen. Reserviert und seitens der Pension bestätigte Zimmer werden am Ankunftstag ab 14:00 Uhr und am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung gestellt. Die Pension ist berechtigt, reservierte Zimmer am Ankunftstag nach 20:00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

4. Preisänderungen

Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluss seitens der Pension entsprechend den dann gültigen Preislisten geändert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erringung der einzelnen Leistung mehr als 4 Monate beträgt.

5. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind, mit Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug und in bar zur Zahlung fällig. Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt die Pension alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Gast einzustellen. Voraussetzung ist, daß die Pension die Inverzugsetzung durch ein Mahnung unter Fristsetzung und Hinweis auf diese Folgen bewirkt. Übersteigt der Rechnungsbetrag Euro 200-, öder hält sich der Gast länger als 6 Tage in der Pension auf, so ist die Pension berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen zu stellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen. Kreditkartenbezahlung vor Ort ist nicht möglich.

6. Vorauszahlungen

Die Pension kann ohne Begründung jegliche Bestellannahme, jeder Reservierung oder anderen Leistungen, die auszuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung der voraussichtlichen geschuldeten Beträge im Voraus abhängigmachen und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen.

7. Stornierungen, Stornobedingungen

In Fällen der Stornierung von Reservierungen seitens des Gastes oder der Nichtinanspruchnahme der von derPension angebotenen Leistungen Werder die bestellten und reservierten, aber von dem Gast nicht abgenommenen, seitens der Pension aber angebotenen, vertraglichen Leistungen entstehenden Pauschalen durch die Pension dem Gast zu berechnen:

- Stornierungen zwischen einschl. 30. und einschl. 15. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen: von

0%

der bestellten/ reservierten Leistungen.

- Stornierungen zwischen einschl. 14. und einschl. 8. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen: von

20%

der bestellten/ reservierten Leistungen.

- Stornierungen zwischen einschl. 7. uns einschl. 3. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen: von

40%

der bestellten / reservierten Leistungen.

- Stornierungen innerhalb von 48 Stunden vor Erbringung der jeweiligen 

Leistungen: von

80%

der bestellten/ reservierten Leistungen.

Die Stornobedingungen werden um die Beiträge gemindert, die durch die Weitervermietung der Stornierten Zimmer bzw Weiterberechnung der Leistungen zum bestellten/ reservierten Termin seitens der Pension erzielt werden. Die vorstehenden Stornogebührenfallen auch dann an, wenn die bestellten/ reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Gastes storniert wurden, wobei die genannten Pauschalen sich auf ein teil der Leistungen, welcher storniert wurde, beziehen oder wenn der gast ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten7 reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

8. Haftung

Für die Haftung der Pension gelten die §701-703 des BGB. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde von der Pension, deren gesetzlichen Vertreter oder erfüllungshilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

9. Sonstige

a) Die Hausordnung, welche in den Zimmern ausliegt, ist Bestandteil der AGB bzw. des Gastaufnahmevertrages.

b) Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insb. nicht die einer abschließenden Reglung.

c) Für die Bedingungen und die gesamten Rechtsbezeichnungen zwischen Pension und dem Gast gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

d) Gerichtsstand ist das für den Standort der Pension zuständige Amts- bzw. Landgericht.

e) Erfüllung- und Zahlungsort ist der Sitz der Storchenklause Linum

10. Widerruf der Reservierungen

Hat die Pension begründeten Anlass zu der Annanhme, daß der Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie  im Falle höherer Gewalt( z.B. Brand, Streik etc) kann die Pension jede Reservierung absagen, ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein und dabei entsprechend der Reglungen für Stornierungen gemäß Ziffer 7 verfahren und Stornogebühren verlangen.

Hausordnung

Der Aufenthalt in einer Pension vollzieht sich unter besonderen Bedingungen und erfordert von allen Bewohnern/ Bewohnerinnen ein großes Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme :

Wir bitten Sie ihr gesamten persönlichen Sachen in ihrem Zimmer unterzubringen.

Bitte keine Schuhe im Flur stehen lassen.

Wäsche der Gäste darf weder in den Bädern gewaschen werden, noch darf nasse Kleidung über den Heizkörpern getrocknet werden.

Wer Schäden am Gebäude oder Inventar verursacht, haftet dafür im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigungen werden unverzüglich zur Anzeige gebracht. Ersatz für eventuelle Beschädigungen und für verlorengegangende Schlüssel wird in Rechnung gestellt und sind bei Abreise in bar zu bezahlen.

Mit Rücksicht auf Schlafenszeiten sollte eine Benutzung der Duschen  in den Nachstunden (22:00 - 06:00 Uhr) möglichst zu vermieden werden. Lärm ist zu vermeiden. In der Zeit von 22:00 - 06:00 Uhr ist das Recht jedes Hausbewohners und der Anwohner auf Nachtruhe zu respektieren. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gegen Lärmbelästigung im Interesse aller Pensionsbewohner Maßnahmen gegen den Verursacher bis hin zur Kündigung des Beherbungsvertrages getroffen werden können.

Rauchen auf den Zimmern ist nicht gestattet.

Aus Sicherheitsaspekten ist die Haustüre ständig geschlossen zu halten.

Es ist ausdrücklich verboten auf Treppengeländern zu rutschen, auf Fensterbrettern zu sitzen.

Besucher können täglich von 10:00 - 22:00 Uhr empfangen werden. Die Übernachtung hausfremder Personen ist grundsätzlich untersagt. Der Schlüssel darf nicht an fremde Personen übergeben werden.

Für die Dauer des Aufenthaltes ist eine Verwahrung und Sicherung der eigenen Sachen selbst zu sorgen. Die Storchenklause Linum übernimmt keine Haftung.

Das Halten und Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt.

Waffen jeglicher Art dürfen nicht in die Pension eingebracht werden.

Das eigene Nachgehen wirtschaftlicher Zwecke innerhalb unseres Hauses kann nicht gestattet werden. Die Pension - Leitung übt das Hausrecht aus! In dringenden fällen erlaubt sich die Pension - Leitung, die Zimmer zur Ausübung des Hausrechtes zu betreten, um Notwendiges zu veranlassen. Bei Störung des Hausfriedens oder Verstoß gegen die Hausordnung ist die Pension - Leitung befugt, geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Ordnung zu treffen. Pensionverweise können nach wiederholter Abmahnung oder bei groben Verstößen gegen den Hausfrieden ausgesprochen werden

Alle Rechte vorbehalten.

 

 

Kontakt:

Storchenklause Linum

Nauener Str. 36

16833 Linum

Tel.:   033922 - 90944 

Mail : hier


 Öffnungszeiten:


Donnerstag bis Dienstag

12 -21 Uhr


Mittwochs Ruhetag


Sonderöffnungszeiten nach Vereinbarung